Mitteilung gemäß Datenschutzgesetz (DSGVO EU-679/2016)
Rechtsinhaber der Daten ist der Amateursportverein. Die übermittelten Daten werden vom ASV Jenesien auch in elektronischer Form, für die eigenen Erfordernisse verarbeitet. Verantwortlich für die Verarbeitung ist der Präsident „pro tempore“ des ASV Jenesien. Die Daten müssen bereitgestellt werden, um die Verwaltungsaufgaben abwickeln zu können. Bei Verweigerung der erforderlichen Daten können die Leistungen nicht erbracht werden. Der / die Antragssteller/in erhält auf Anfrage gemäß Artt. 12-23 des DSGVO EU-679/2016 Zugang zu seinen/ihren Daten und Auskunft darüber und kann deren Aktualisierung, Löschung, Anonymisierung oder Sperrung, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, verlangen. Für weitere Informationen bezüglich Datenschutz und zur Information Ihrer Rechte konsultieren sie bitte https://www.garanteprivacy.it/bzw. unserer Homepage www.asvjenesien.com.
Einwilligungserklärung Mit Bezug auf die Verwendung und Veröffentlichung von Bilder und/oder Audio-/Videoaufnahmen welche bei Sportveranstaltungen bzw. institutionellen Veranstaltungen des Amateuersportvereins Jenesien aufgenommen werden, möchten wir die Betroffenen über folgende Punkte informieren:
1. Zweck: Diese Publikationen dienen lediglich der Information und ggf. der Werbung und dem institutionellen Gebrauch.
2. Art der Veröffentlichung: Die verwendeten Kanäle sind die institutionelle Website und SocialMedia des Vereins, Tageszeitungen, Magazine, Broschüren und andere spezifische Mittel wie z.B. Vereinszeitung oder Vereinsarchiv a. Die Bilder und / oder Ton-und Filmaufnahmen werden in Übereinstimmung mit den Regeln, sie zu schützen und die Grundsätze der Fairness, Rechtmäßigkeit, Transparenz und Vertraulichkeit einzuhalten.
3. Verbot von Veröffentlichungen die die Würde des Betroffenen verletzen: Die veröffentlichten Bilder dürfen niemals der Ehre, dem Ansehen oder der Würde des Betroffenen schaden. In diesem Zusammenhang sind Minderjährige durch das Gesetz Nr. 71 vom 29. Mai 2017 "Bestimmungen zum Schutz von Minderjährigen zur Verhütung und Bekämpfung des Phänomens des Cybermobbings besonders geschützt.
4. Aufbewahrung: Der Verein ist zur Speicherung und Aufbewahrung der Bilder und/oder Audio-/Videoaufnahmen autorisiert.
5. Rechte des Betroffenen: Sie können jederzeit Zugang zu Ihren Daten, Berichtigung, Sperrung und Löschung der Daten verlangen; Sie können auch eine Beschwerde gegen die Verarbeitung Ihrer Daten bei einer Kontrollstelle einreichen und generell alle Rechte des Betroffenen gemäß den Artikeln 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21 und 77 der Europäischen Verordnung DSGVO 679/2016 ausüben. Durch die Übermittlung der Daten ermächtigen Sie den Inhaber, diese für die oben genannten Zwecke zu verarbeiten.
6. Kommunikation und Verbreitung von Daten: Personenbezogene Daten (Bilder / Videos) können im Rahmen der dort angegebenen Verarbeitungszwecke in jeglicher Form auf institutionellen Webseiten übermittelt, veröffentlicht und/oder verbreitet werden, nähere Informationen hierzu finden Sie unter dem Link Web-Informationen: www.asvjenesien.com.
7. Rechte des Betroffenen: Dieser Haftungsausschluss kann jederzeit durch schriftliche Mitteilung an sportvereinjenesien@gmail.com widerrufen werden
Mitgliedschaftsantrag
Bei der ersten Anmeldung zu einerm Kurs oder Meisterschaft des Sportvereins beantragen Sie gleichzeitig die Mitgliedschaft beim ASV Jenesien und geben ihr Einverständnis:
• dass Sie an den sportlichen Tätigkeiten des Vereins teilnehmen
• dass für etwaige Verletzungen und Unfälle, welche Ihnen bei der Ausübung der sportlichen Tätigkeiten zustoßen könnten, gegenüber dem Verein keine Schadenersatzforderungen und anderweitige Rechtsansprüche geltend gemacht werden.
Sie erklären weiters, dass Sie:
• sich der vom Gesetz vorgeschriebenen Sportvisite unterziehen und das ärztliche Zeugnis dem Verein übergeben;
• die Satzung des Vereins gelesen zu haben und diese anzuerkennen, sowie die Weisungen der Vereinsorgane, Betreuer und Trainer einzuhalten und sich zu verpflichten, die Entscheidung aller Streitigkeiten, die sich aus dem Mitgliedschaftsverhältnis ergeben könnten, unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges, dem Vereinsschiedsgericht zu überlassen.
Für alles, was nicht ausdrücklich vorgesehen ist, wird auf die Bestimmungen des Zivilgesetzbuches und der Sondergesetze verwiesen.
Bei Minderjährigen
Nach Einsichtnahme in den oben erwähnten Punkten erklären wir uns mit der Verwendung und Veröffentlichung von Bildern und/oder Audio/Videoaufnahmen meiner Tochter/meines Sohnes einverstanden.
Ermächtigung zum Verlassen der Sportstätte von Minderjährigen unter 14 Jahren nach Veranstaltungsende
(Art. 19-bis des GD Nr. 148/2017; Selbsterklärung laut Art. 46 und 47 des DPR Nr. 445/2000)
Hiermit erkläre ich mich in meiner Eigenschaft als Erziehungsverantwortliche/r bzw. Vormund oder als Pflegeelternteil des Kindes, welches die ausgewählte Veranstaltung besucht,
• im Bewusstsein der strafrechtlichen Folgen im Falle von Falscherklärungen unter eigener Verantwortung
• und mit Zustimmung der/des anderen Erziehungsverantwortlichen
einverstanden,
• dass unsere Tochter/unser Sohn, wenn auch minderjährig unter 14 Jahren, aufgrund unserer Einschätzung die notwendige Reife und Selbstständigkeit aufweist, um ohne Übergabe an eine erwachsene Person selbstständig nach Hause zu gehen bzw. öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen (Weg zur Haltestelle, allfällige Wartezeit, Nutzung des Personentransports, Weg nach Hause);
• unsere Tochter/unser Sohn den Heimweg gut kennt und diesen schon des Öfteren alleine gegangen ist;
• der Heimweg keine besonderen Gefahrenstellen aufweist;
• allfällige Änderungen der oben erklärten Situationen umgehend dem Verein mitgeteilt werden;
und ermächtigt den Verein, dass unsere Tochter/unser Sohn die Sportstätte nach Veranstaltungsende alleine verlassen darf. Die Ermächtigung hat zur Folge, dass der Verein sowie der Veranstaltungsleiter von der Aufsichtspflicht nach Unterrichtsende entbunden werden.
Mitgliedschaftsantrag
Durch die erste Anmeldung Ihres Kindes bei einem Sportkurs beantragen Sie gleichzeitig die Mitgliedschaft Ihres Kindes beim ASV Jenesien und geben ihr Einverständnis:
• dass ihr Kind an den sportlichen Tätigkeiten des Vereins teilnehmen darf.
• dass für etwaige Verletzungen und Unfälle, welche bei der Ausübung der sportlichen Tätigkeiten ihrem Kind zustoßen könnten, gegenüber dem Verein keine Schadenersatzforderungen und anderweitige Rechtsansprüche geltend gemacht werden.
Die unterfertigten Eltern erklären:
• Ihr Kind der vom Gesetz vorgeschriebenen Tauglichkeitsuntersuchung zu unterziehen und das Tauglichkeitszeugnis dem Verein zu übergeben;
• die Satzung des Vereins gelesen zu haben und diese anzuerkennen, sowie die Weisungen der Vereinsorgane, Betreuer und Trainer einzuhalten und sich zu verpflichten, die Entscheidung aller Streitigkeiten, die sich aus dem Mitgliedschaftsverhältnis ergeben könnten, unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges, dem Vereinsschiedsgericht zu überlassen.
Für alles, was nicht ausdrücklich vorgesehen ist, wird auf die Bestimmungen des Zivilgesetzbuches und der Sondergesetze verwiesen.